Ihr Weg zu uns
So beantragen Sie Ihre Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme
Schritt 1: Ärztliche Attestierung und Antragstellung
Wenn für Sie eine medizinisch begründete Vorsorgebedürftigkeit vorliegt und diese von Ihrem Arzt attestiert wurde (idealerweise auf dem Antragsformular des Müttergenesungswerkes), wenden Sie sich bitte an eine Beratungs- und Vermittlungsstelle – z. B. beim Caritasverband in Ihrer Nähe. Diese unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung und helfen Ihnen bei einer optimalen Vorbereitung auf Ihre Maßnahme.
Schritt 2: Hilfe bei Ablehnung
Sollte Ihre beantragte Maßnahme unbegründet oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden, stehen Ihnen die Beratungsstellen ebenfalls zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, Widerspruch einzulegen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Schritt 3: Nachsorgeangebote nach der Maßnahme
Auch nach Ihrer Kurmaßnahme lassen die Beratungsstellen Sie nicht allein: Durch wohnortnahe Nachsorgeangebote helfen sie Ihnen, Ihre neu gewonnene Kraft und hilfreiche Erkenntnisse nachhaltig in den Alltag zu integrieren.
Kostenübernahme und Zuzahlung
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten für Ihre Vorsorgemaßnahme übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse vollständig.
Welche Kosten tragen Sie selbst?
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag, die Sie selbst übernehmen müssen. Für Ihre Kinder entfällt diese Zuzahlung. Bei finanziellen Engpässen kann eine Befreiung vom Eigenanteil beantragt werden.
Weitere Beratungsstellen
Neben der Caritas helfen Ihnen auch folgende Wohlfahrtsverbände bei der Antragstellung und Vorbereitung:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband
- Diakonisches Werk
Die Adressen finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, sich die Attest-Vordrucke herunterzuladen.