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Ihr Weg zu uns

So beantragen Sie Ihre Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme

Schritt 1: Ärztliche Attestierung und Antragstellung

Wenn für Sie eine medizinisch begründete Vorsorgebedürftigkeit vorliegt und diese von Ihrem Arzt attestiert wurde (idealerweise auf dem Antragsformular des Müttergenesungswerkes), wenden Sie sich bitte an eine Beratungs- und Vermittlungsstelle – z. B. beim Caritasverband in Ihrer Nähe. Diese unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung und helfen Ihnen bei einer optimalen Vorbereitung auf Ihre Maßnahme.

Beratungsgespräch zur Mutter-Kind Vorsorgemaßnahme

Schritt 2: Hilfe bei Ablehnung

Sollte Ihre beantragte Maßnahme unbegründet oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden, stehen Ihnen die Beratungsstellen ebenfalls zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, Widerspruch einzulegen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schritt 3: Nachsorgeangebote nach der Maßnahme

Auch nach Ihrer Kurmaßnahme lassen die Beratungsstellen Sie nicht allein: Durch wohnortnahe Nachsorgeangebote helfen sie Ihnen, Ihre neu gewonnene Kraft und hilfreiche Erkenntnisse nachhaltig in den Alltag zu integrieren.


Kostenübernahme und Zuzahlung

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Kosten für Ihre Vorsorgemaßnahme übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse vollständig.

Welche Kosten tragen Sie selbst?

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag, die Sie selbst übernehmen müssen. Für Ihre Kinder entfällt diese Zuzahlung. Bei finanziellen Engpässen kann eine Befreiung vom Eigenanteil beantragt werden.


Weitere Beratungsstellen

Neben der Caritas helfen Ihnen auch folgende Wohlfahrtsverbände bei der Antragstellung und Vorbereitung:

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband
  • Diakonisches Werk

Die Adressen finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de

Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, sich die Attest-Vordrucke herunterzuladen.

Überblick - Ihr Weg zu uns

1. Beratung

Lassen Sie sich in einer Kur-Beratungsstelle beraten. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie hier
Dort werden all Ihre Fragen geklärt. Die Beratung ist individuell und kostenlos.

2. Medizinisches Attest

Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches die medizinische Notwendigkeit nachweist, dass eine stationäre Vorsorgemaßnahme (Kur) unbedingt nötig ist, damit Sie wieder gesund werden. Eine Mutter-Kind-Maßnahme wird von gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie müssen jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag selbst zahlen. Für Ihre Kinder erfolgt keine Zuzahlung.
Das Attestformular für Ihren Arzt/Ihre Ärztin erhalten Sie bei der Beratung oder hier.

3. Antragsunterlagen

Die Beraterin oder der Berater füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Die Kurberatung schickt Ihren Antrag an Ihre Krankenkasse.

4. Bewilligung Antrag

Ihr Antrag wurde bewilligt und Sie haben sich für unsere Mutter-Kind-Klinik "Maria am See" entschieden. In der Kurberatung erhalten Sie alle wichtigen Infos über unsere Einrichtung.

  • Kontakt
  • Adresse
Angelika Oschmann
Frau Angelika Oschmann
Klinikleitung & Verwaltung
+49 3695 690311
+49 3695 690313
+49 3695 690311
+49 3695 690313
+49 3695 690313
maria-am-see@caritas-bistum-erfurt.de
Mutter-Kind-Klinik Maria am See
Am Stadion 14
36433 Bad Salzungen
+49 3695 690311
+49 3695 690311
maria-am-see@caritas-bistum-erfurt.de
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