Ihr Weg zu uns
Wenn für Sie eine medizinisch begründete Vorsorgebedürftigkeit vorliegt und diese vom Arzt attestiert wurde (am besten auf einem Antragsformblatt des Müttergenesungswerkes), wenden Sie sich dann an eine Beratungs- und Vermittlungsstelle z.B. beim Caritasverband in Ihrem Umfeld. Diese unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung und helfen bei einer optimalen Vorbereitung auf die Behandlung.
Wird Ihre beantragte Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet abgelehnt, können Ihnen die Beratungsstellen auch dabei helfen, Widerspruch einzulegen.
Nach der Maßnahme können die Beratungsstellen Sie durch spezielle Nachsorgeangebote im Wohnumfeld unterstützen, die gewonnenen Kräfte und die eine oder andere neue Erkenntnis noch nachhaltiger umzusetzen.
Die Kosten für Ihre Vorsorgemaßnahme übernimmt Ihre Krankenkasse. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen. Bei finanziellen Notlagen können Sie von dem Eigenanteil befreit werden. Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.
Weitere Beratungs- und Vermittlungsstellen finden Sie auch bei anderen Wohlfahrtsverbänden: Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk.
Die Adressen finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, sich die Attest-Vordrucke herunterzuladen.